Allgemeine Geschäftsbedingungen
Scivias-Instituts für Kunst und Spiritualität e.V.
Vorbemerkung
Das Scivias-Institut für Kunst und Spiritualität e.V. (kurz Scivias-Institut) wurde 2009 von Dr. Annette Esser und Dr. Manja Seelen gegründet. Seit 2011 ist es beim Amtsgericht Bad Kreuznach als Verein eingetragen und wird vom Finanzamt Bad Kreuznach als gemeinnützig anerkannt; damit ist es von der von der Umsatzsteuer/Körperschaftssteuer befreit. Als gemeinnützig anerkannter Verein strebt das Scivias-Institut danach Events und Programme im Sinne seiner Satzung durchzuführen und zu gestalten. Um dies organisatorisch und finanziell abzuwickeln, führt der geschäftsführende Vorstand einen Zweckbetrieb; in diesem geht es finanziell um Deckung der Kosten zum Zwecke der Durchführung, nicht aber um Profitstreben. Laut Satzung § 8.12 wird das Scivias-Institut gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/r und den/die stellvertretende/r Vorsitzende/r vertreten, wobei beide einzelvertretungsberechtigt sind. Damit können beide finanziell und rechtskräftig für das Institut agieren.
§ 1 Geschäftsgrundlagen
- Vereins-Registriernummer beim Amtsgericht Bad Kreuznach: VR20426
- Steuernummer Finanzamt Bad Kreuznach: 06/670/25631
- Vorstand (2021): Dr. Annette Esser (Vorsitzende); Martin Meinders (stellvertretender Vorsitzender); Dr. Eveline Waterboer (Schatzmeisterin); Heike Klaft (Schriftführerin)
- Webseiten: www.scivias-institut.de
www.Hildegard-Woche.de
www.hildegardwoche.de - Konten bei der Sparkasse Rhein-Nahe:
- Vereinskonto (IBAN DE 18 5605 0180 0017)
- Unterkonto „Hildegard-Woche“ (IBAN DE06 5605 0180 0017 1421 42) - Haftpflicht-Versicherungsschutz (Provinzial VNR 40006788695-2)
- Scivias-Office (c/o Dr. Annette Esser, WInzenheimer Str. 23, 55545 Bad Kreuznach, Tel.: 06721 2108331 - Fax: 0671 / 2104134) – Kontakt@scivias.info
- Projektbüro (c/o KEB im Zentrum St. Hildegard, Bahnstr. 26, 55543 Bad Kreuznach), Tel: 0671-9212072 oder 0671-27989 (Büro des Projekltpartners KEB) – hildegardwoche@scivias.info
§ 2 Vereinbarungen zwischen dem Scivias-Institut und seinen Referenten (Dozenten, Pilgerbegleiter/innen oder Pilgerwanderführer/innen)
2.1. Das Scivias-Institut hat (bisher) keine Gebührenordnung verabschiedet. Für die Höhe von Honorarzahlungen gelten daher jeweils spezifische, individuelle Absprachen.
2.2. Grundlegend gilt die 60/40 Regelung. D.h. aus allen Veranstaltungen gehen 60 % der Einnahmen als Honorar an den Referenten; 40 % der Einnahmen gehen an das Institut.
2.3. Honorare, die gespendet werden, sind sehr willkommen und werden dann im Sinne des Vereinszwecks eingesetzt.
§ 3 Regelungen zu Veranstaltungen / Programmen dessen Veranstalter das Scivias-Institut ist
3.1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Scivias-Institut als alleinigem Veranstalter und dem Teilnehmer gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.
3.2. Anmeldung und Vertragsabschluss für Veranstaltungen und Ticket-Verkauf
Für Veranstaltungen
Für Veranstaltungen ist es möglich sich zunächst unverbindlich per Telefon, Mail, Anmeldeformular oder Website anzumelden. - Verbindlich ist die Anmeldung erst, wenn dabei explizit die AGBs anerkannt werden und eine Unterschrift erfolgt bzw. digital äquivalent unterschrieben wird. - Ein Vertrag im rechtlichen Sinne kommt allerdings erst zustande, wenn eine Bestätigung der Anmeldung seitens des Instituts erfolgt ist und die Zahlung der Teilnahmegebühr geleistet ist.
Für Tickets
Für den Verkauf von Tickets (speziell zur Hildegard-Woche) gilt, dass mit dem Bestellen der Tickets über die Website die Anerkennung der AGBs verbunden sein muss (Anklicken des Buttons). - Ein Vertrag im rechtlichen Sinne kommt zustande, wenn die Ticket-Zahlung erfolgt ist und das Ticket zugestellt wurde.
Beim freien Verkauf werden durch die Übergabe der Zahlung des Ticket-Preises seitens des Teilnehmers zugleich die AGBs anerkannt und seitens des Instituts erfolgt ein Vertrag im rechtlichen Sinne.
3.3.Widerberufsbelehrung
Nach Vertragsabschluss im rechtlichen Sinne besteht vier Wochen (28 Tage) vor der Veranstaltung die die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen oder ein Ticket zurückzugeben (Adresse des Instituts siehe oben). Dies muss mittels einer eindeutigen Erklärung geschehen. Bei Widerruf innerhalb dieser Frist erstattet das Institut die Kosten zurück; allerdings können dabei möglicherweise Portokosten und evt. bereits erfolgte Dienstleistungen abgezogen werden. – Spezielle Sponsoren-Tickets (so das VIP-Ticket zur Hildegard-Woche) gelten allerdings als geleistete Spenden, die nicht erstattet werden können; allerdings kann im Falle eines Rücktrittes eine Spendenquittung ausgestellt werden.
3.4. Stornierung durch Teilnehmen & Absage durch Veranstalter
Einzelveranstaltungen: Möchten Teilnehmer/innen in der Zeit vom 27. Tag bis 24 Stunden vor der Veranstaltung zurücktreten, dann sind 50% des Veranstaltungsentgeltes als Stornierungskosten zu tragen. Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 24 Stunden vor der Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird das gesamte Veranstaltungsgelt einbehalten.
Tickets für größere Veranstaltungsevents (z.B. Hildegard-Woche): Bereits verkaufte Tickets können nicht storniert, sondern nur privat weiterverkauft oder verschenkt werden. – Bei Sponsoren-Tickets (so das VIP-Ticket zur Hildegard-Woche) besteht bei Nichtteilnahme die Möglichkeit dafür eine Spendenquittung auszustellen.
Bei Absage der gesamten Veranstaltung durch das Institut aufgrund höherer Gewalt (nicht jedoch bei Änderungen im Programm oder Wechsel eines Referenten) wird im Regelfall die gesamte Teilnahmegebühr oder der gesamte Ticketpreis erstattet. Dies gilt jedoch nicht für Sponsoren-Tickets (siehe oben).
3.5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist mit der ordnungsgemäßen Anmeldung fällig und per Überweisung auf die Bankverbindung des Instituts zu zahlen (siehe oben); alternativ erfolgt sie durch den Verkauf eines Tickets. Auf Wunsch erhalten Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung über die erfolgreiche Absolvierung.
3.6. Teilnahmebescheinigung
Bei allen Veranstaltungen werden Teilnahmelisten erstellt. Insbesondere in Zeiten von Corona müssen diese auch Angaben zur Person enthalten, die der nachträglichen Erfassung seitens des Gesundheitsamtes dienen können.
3.7. Hinweise zur Datenverarbeitung
Persönliche Daten werden vier Wochen nach der Veranstaltung gelöscht.
§ 4 Regelungen zu Veranstaltungen / Events dessen Ko-Veranstalter das Scivias-Institut ist
Bei Veranstaltungen des Scivias-Instituts mit einem oder mehreren Kooperations-Partnern ist jeweils zu kennzeichnen, wessen AGBs gelten. In der Regel gelten die AGBs des Kooperationspartners, der auch die Buchungen vornimmt. Ansonsten ist dies gekennzeichnet.
Was den notwendigen Infektionsschutz (Corona/Covid-19) betrifft, so gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik, des Bundeslandes und des Veranstaltungsortes. Diese werden vor Beginn der Veranstaltungen noch einmal bekannt gemacht.
Schlussbestimmung
Auf Verträge zwischen Veranstalter und Teilnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. - Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters. - Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit diese für eine Vertragspartei ein unzumutbare Härte darstellen würden, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Gez. Dr. Annette Esser, geschäftsführende Vorsitzende
Scivias-Institut für Kunst und Spiritualität e.V.
Bad Kreuznach, 7. Dezember 2021